Ergotherapie

Allgemeine Informationen
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass bei Inanspruchnahme der Ergotherapie immer eine
Zuweisung des Hausarztes bzw. Facharztes benötigt wird. Damit die Kosten von der
gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, ist es erforderlich diese Zuweisung
chefärztlich bewilligen zu lassen.
Hierfür wird innerhalb der ersten Therapieeinheit ein
Behandlungsplan von der Therapeutin erstellt, dieser ist zusammen mit der Verordnung zur
Bewilligung einzureichen.
Bei einer bestehenden Zusatzversicherung ist eine Übernahme der Restkosten möglich.

Terminvereinbarung
Die Termine werden individuell vereinbart. Bei Zwischenfällen bitte ich Sie Ihren Termin so
früh wie möglich, jedoch mindestens 24 Stunden vorher, telefonisch abzusagen. Bei Nichterscheinen
oder Nichtabmeldung behalte ich mir vor ein Ausfallshonorar zu verrechnen.

Behandlungsdauer
Die Erstbehandlung umfasst eine detaillierte Anamnese und Befundung sowie die Erstellung
eines Behandlungsplans. Eine Behandlungseinheit beträgt 30 oder 60 Minuten (je nach
Verordnung).


Behandlungskosten
Sie erhalten am Ende der verordneten Behandlungsserie eine detaillierte Rechnung in Form
einer Honorarnote (bei Verordnung von mehr als 10 Einheiten wird eine Teilrechnung erstellt),
welche innerhalb von 10 Tagen auf das angewiesene Konto einzuzahlen ist oder per Bankomat
beglichen werden kann.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der von mir getätigten Angaben zu meiner
Person und meinem Gesundheitszustand sowie, dass ich freiwillig an der Ergotherapie
teilnehme. Die Einwilligungserklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Rechtsmäßigkeit der Verarbeitung meiner Daten bleibt bis zum Erlangen des Widerrufes
davon unberührt.